Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Clown Pepe, vertreten durch PC Entertainment - Christoph Gehrke, Oberhofenweg 37, 6380 St Johann in Tirol (Kitzbühel)
Stand 01/2024
§ 1 Für alle Geschäftsvorgänge und Leistungen gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Buchung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen meine AGB. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg in Vertragsform ein Veranstaltungstermin fest gebucht wird, dieses gilt auch für Buchungen via Ebay-Kleinanzeigen. Sofern eine Rechnung erstellt wurde, ist die Buchung durchgeführt. Aufgrund der hohen Nachfrage, können keine Termine "reserviert" werden.
Eine Vertragsstrafe in Höhe der Gage gilt für beide Vertragspartner als vereinbart wenn; Bei Verhinderung durch Krankheit, höherer Gewalt oder ähnlichen Situationen ist Clown Pepe verpflichtet, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder die Gage zu erstatten
§ 3 Die Gage ist vorab als Anzahlung oder Gesamtbetrag zu begleichen. Sollte dieses nicht eingehalten werden, und wird die Veranstaltung durch Nichtzahlung storniert (Dies gilt auch wenn der Termin schriftlich bestätigt wurde), ist Clown Pepe berechtigt, die Gesamtssumme als Vertragsstrafe geltend zu machen.
Stornierung:
Bei Stornierung der Buchung, gelten folgende Absprachen;
I: Mehr als 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung, werden maximal 90% der Buchungskosten erstattet.
II: 2-3 Monate vor Beginn der Veranstaltung, werden maximal 50% der Buchungskosten erstattet.
III. Weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung, werden die Buchungskosten nicht erstattet.
IIII: Bei Buchungen welche weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegen, ist der Betrag sofort fällig. Eine Erstattung erfolgt dann abzüglich eine Aufwandsentschädigung i.H.v 70,00 Euro!
§ 4 Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) zum Veranstalter und somit auch zur Abführung von GEMA (AKM)-Gebühren verpflichtet (öffentliche Aufführung von Musik)
§ 5 Für Veranstaltungen bis 200 Personen wird ein normaler Stromanschluss 240V / 16A benötigt. Für Veranstaltungen ab 200 bis 500 Personen und mehr ein Starkstromanschluss. Bei Aussenveranstaltungen hat der Veranstalter eine überdachte Auftrittsfläche bereitzustellen. Der Veranstalter sorgt für kostenlose Speisen und Getränke für die an der Veranstaltung beteiligten Mitarbeiter von Clown Pepe im üblichen Rahmen.
§5.1 Für Technik wie z.B ein Headset, muss der Veranstalter Sorge tragen. Clown Pepe bringt, soweit nicht anders schriftlich festgehalten, kein eigenes Headset mit. Ein Auftritt mit Mikrofone ist möglich, schränkt den Künstler allerdings unnötig ein.
§ 6 Bei Rechtsstreitigkeiten ist der zuständige Gerichtsstand Gelsenkirchen. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
Mit einer Auftragserteilung (Rechnung), werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ohne Einschränkungen anerkannt.